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   OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - 2 O 12/15   

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https://dejure.org/2016,13645
OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - 2 O 12/15 (https://dejure.org/2016,13645)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2016 - 2 O 12/15 (https://dejure.org/2016,13645)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 2 O 12/15 (https://dejure.org/2016,13645)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Versagung von Sozialleistungen bei Hinweis auf fehlende Mitwirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung von Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung eines Leistungsberechtigten; Hinweis der Behörde mit Fristsetzung als zwingende Voraussetzung der Versagung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 13 AS 170/13

    Versagung von Grundsicherungsleistungen wegen fehlender Mitwirkung; Vorläufiger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - 2 O 12/15
    Er muss hiernach vielmehr anhand der dem Leistungsträger durch § 66 Abs. 1 und 2 SGB I eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten unmissverständlich und konkret die Entscheidung bezeichnen, die im Einzelfall beabsichtigt ist, wenn der Betroffene dem Mitwirkungsverlangen innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 23.09.2015 - L 13 AS 170/13 - mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 133.81

    Mitwirkung - Leistungsberechtigter - Versagungsgrund - Sozialleistung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2016 - 2 O 12/15
    Denn die Behörde muss über den materiellen Anspruch erst nach der bestands- oder rechtskräftigen Aufhebung des auf § 66 Abs. 1 SGB I gestützten Versagungsbescheides entscheiden (BVerwG, Urt. v. 17.01.1985 - 5 C 133/81 -, BVerwGE 71, 8).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2017 - L 20 SO 384/15

    Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII

    Zweck der Regelung ist es, dem Betroffenen die Möglichkeit zu verschaffen, die Konsequenz seiner bisherigen Weigerung in Anbetracht der drohenden Folgen zu überdenken (vgl. Kampe/Voelzke in jurisPK-SGB I, § 66 Rn. 32.2, Stand: 18.11.2016, unter Verweis auf OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.01.2016 - 2 O 12/15, sowie auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15 Rn. 31).
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